Ehrenordnung

Nach der Satzung (§14) des Junggesellenschützenverein Alpen 1680 e.V. kann der Verein sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung Vereinsordnungen geben.

Zu diesem Zweck wurde eine Ehrenordnung erstellt.

Für besondere Verdienste um den Verein und um die Förderung des Brauchtums, sowie bei Erreichen bestimmter Mitgliedschaftsjahre können verliehen werden:

1. Vereinsnadel in Bronze
für 10-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft oder besondere Verdienste um den Verein (nur Junggesellen)

2. Vereinsnadel in Silber
für 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft oder besondere Verdienste um den Verein

3. Vereinsnadel in Gold
für 40-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft oder besondere Verdienste um den Verein

4. Die Verleihung einer Vereinsnadel in Bronze, Silber oder Gold erfolgt durch den Vorstand und wird auf einer Mitgliederversammlung vollzogen. 

5. Ehrennadel als Ehrenmitglied
a. für 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft (Beitragszahlung nur noch die Hälfte) oder
b. besondere Verdienste um den Verein (Beitragszahlung nur noch die Hälfte erst nach SO-jährige ununterbrochener Mitgliedschaft)
c. Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

6. Mitgliedschaft nach 60 und 70 Jahren
a. 60 Jahre
für 60 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft erfolgt Beitragsfreistellung und zusätzlich eine Einladung zum Gala- Krönungsball, wo die Ehrung und U rku ndenü berg a be erfolgt.
b. 70 Jahre
für 70 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft erfolgt eine Einladung zum GalaKrönungsball, wo die Ehrung und Urkundenübergabe erfolgt.

7. Richter Ketter Orden
a. die Verleihung eines Richter Ketter Ordens stellt eine besondere Auszeichnung dar.
b. die Auszeichnung mit dem Richter Ketter Orden obliegt dem Vorstand (§16 Abs. 1 der Satzung)

Die Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 16.03.2018 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.